Auf dieser Seite finden Sie diverse hilfreiche Dokumente rund um Flüssiggas und Kontrollen.
Ich biete Ihnen Kontrollen im Bereich Anlässe, Camping und Schiffe an.
Wieso braucht es eine Gaskontrolle?
Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, verlangt die Sorgfaltspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen).
Periodische Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn und sind im Interesse der Allgemeinheit.
Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.
Kontrollen
Eine Gaskontrolle dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure ist hier zu finden.
Ich bin vom Arbeitskreis LPG geprüfter und zugelassener Gaskontrolleur und kann bei Ihnen alle Kontrollen durchführen.
Was beinhaltet eine Gaskontrolle?
Bei einer Gaskontrolle werden u.a. die Dichtheit, die Druckregler, die Schläuche, die Absperreinrichtungen und die Gasgeräte geprüft.
Der Kontrolleur kann auch Verbrauchsmaterial wie Schläuche und Druckregler gegen Verrechnung ersetzen.
Gaskontrolle Veranstaltungen
Eine Gaskontrolle Veranstaltungen dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen.
Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 1 Jahr an jedem Gasgerät angebracht und je Gasgerät eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.
Ausschlaggebend ist die entsprechende Kontrollbescheinigung, auch wenn die Vignette beschädigt ist.
Eine Gaskontrolle für einen Grill dauert je nach Arbeitsaufwand normalerweise 15-20 Min und kostet inkl. Vignette und Kontrollbescheinigung 50 Franken (ohne Fahrkosten). Allfällige Reinigungskosten werden zusätzlich verrechnet.
Weiter Informationen können dem Reglement für Veranstaltungen und den Factsheet entnommen werden.
Factsheet – Kontrolle von Gasgrills an Veranstaltungen DE
Reglement Veranstaltungen DE 10.18
Anmeldeformular-Flüssiggaskontrolle
Gaskontrolle Camping / Wohnmobil
Eine Gaskontrolle Camping dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen.
Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren am Wohnmobil oder Caravan angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.
Ausschlaggebend ist die entsprechende Kontrollbescheinigung auch wenn die Vignette beschädigt ist.
Der Kontrollaufwand bei 3 Gasgeräten beträgt im Schnitt rund 45 – 60 Minuten.
Korrekt ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz eines geprüften Kontrolleurs beträgt 140 Franken/Std.
Bezüglich der Fahrkosten und Spesen ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Einzelabnahme oder eine Gruppenabnahme z.B. auf einem Campingplatz oder um eine Kontrolle direkt in der Werkstatt des Caravan- oder Wohnmobil-Fachhändlers handelt. Die kann von Fall zu Fall ausgehandelt werden.
Weiter Informationen können dem Reglement für Camping und den Factsheet entnommen werden.
Anmeldeformular-Flüssiggaskontrolle
Gaskontrolle Schiff
Eine gültige Gaskontrolle wird von den Schifffahrtsämtern bei der Schiffsprüfung verlangt.
Eine GaskontrolleSchiff dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen.
Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren im Schiff angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.
Der Kontrollaufwand bei 3 Verbrauchsgeräten beträgt im Schnitt rund 45 – 60 Minuten. Korrekt ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz eines geprüften Kontrolleurs beträgt 140 Franken/Std.
Anmeldeformular-Flüssiggaskontrolle
Gesetzliche Grundlagen
EKAS-Richtlinie 6517 über Flüssiggas in Kraft
Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die neue Flüssiggas-Richtlinie 6517 am 6. Dezember 2017 genehmigt und in Kraft gesetzt.
Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherigen vier Flüssiggas-Richtlinien 1941, 1942, 2151 und 2388.
Der Verein Arbeitskreis LPG hat den Entwurf dieser Richtlinie erarbeitet und wie in der Verordnung vorgeschrieben den Genehmigungsprozess aktiv begleitet.
Bundesrat setzt neuen Flüssiggas-Artikel in Kraft und schenkt dem Verein Arbeitskreis LPG das Vertrauen
Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt.
Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch geprüfte Kontrolleure kontrolliert werden müssen.
Wir sind sehr stolz darauf, dass der Bundesrat dem Verein Arbeitskreis LPG, der Plattform für Sicherheitsfragen von Flüssiggas, offiziell das Vertrauen schenkt die anerkannten Regeln der Technik mitzubestimmen.
Da der Verein Arbeitskreis LPG explizit in der Verordnung erwähnt wird, garantieren nur Flüssiggas-Publikationen den anerkannten Stand der Technik wiederzugeben, welche unter Mitwirkung des Vereins Arbeitskreis LPG entstanden sind bzw. die Zustimmung des Vereins Arbeitskreis LPG besitzen.
Damit wird wieder fundierte und verbindliche Rechtssicherheit geschaffen.
Durch den Artikel 32c VUV ist die Basis gelegt für die Konkretisierung der Regeln der Technik durch die darauf abstützende EKAS-Richtlinien 6517 über Flüssiggas. Diese Richtlinie wird in Kürze zur letzten Anhörung vor Inkraftsetzung freigegeben. Wie bisher umfasst der Geltungsbereich auch Aspekte der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Sicherheit bei der Verwendung von Gasgeräten.
EKAS Richtlinie 6517.d Flüssiggas
Verordnung über die Unfallverhütung, VUV
Verein Arbeitskreis LPG
Verwenden Sie die richtigen Anschlüsse!
Im europäischen Raum gibt es viele verschiedene Gasanschlüsse an Gasflaschen und Druckreglern. Unten sehen Sie die sechs weitverbreitesten Anschlüsse.
Diese unterschiedlichen Anschlüsse sind nicht miteinander kompatibel!
Die schweizerischen Gasanschlüsse sind baugleich wie die französischen Anschlüsse.
Vorsicht bei deutschen Gasanschlüssen!
Es sind keinesfalls deutsche Gasanschlüsse mit schweizerischen Anschlüssen zu kombinieren!
Sie lassen sich zwar verschrauben, dichten aber nicht!
Bei Undichtheit besteht Brand und- Explosionsgefahr.